Änderungsantrag zur Anwendung des Wohnungsbau-Turbos in Görlitz
Leitlinien zur Anwendung des Wohnungsbau-Turbos in Görlitz
Innerhalb …….
Abgeleitet aus der in Görlitz bestehenden Situation, dass es keinen Mangel an Wohnraum gibt und große Potenziale für die Schaffung von weiterem Wohnraum vorhanden sind (z. B. Aktivierung leerstehender Wohngebäude), wird dem Stadtrat vorgeschlagen, folgende Sachverhalte in den Leitlinien (siehe auch Anlage 2) als Maßstab für Entscheidungen im Zustimmungsverfahren nach § 36a BauGB zu regeln:
1. Die Regelungen des Wohnungsbau-Turbos finden nur Anwendung, wenn es beim beantragten Bauprojekt um die Errichtung von Wohnhäusern mit maximal ein oder zwei Wohnungen geht.
Der Stadtrat beschließt folgende Änderung des Beschlussantrages:
(Ab hier wird 2. neu eingefügt: die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend der Reihenfolge nach hinten)
2. Die Regelungen des Wohnungsbau-Turbos finden keine Anwendung in folgenden Gebieten:
– Historische Altstadt und die Nikolaivorstadt von Görlitz
– Gründerzeitliche Gebiete der Innenstadt Ost, Innenstadt West und Südstadt von Görlitz
Die Grenze des Geltungsbereichs „Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“ umfasst das Gebiet zwischen:
Bergstraße, Elisabethstraße (Nordseite), Klosterplatz, Nonnenstraße, Steinstraße, Am Museum, Demianiplatz, Grüner Graben (Ostseite), Heilige Grabstraße (ab Einmündung Grüner Graben ostwärts), Schanze, Südrand des Friedhofs zwischen Schanze und Finstertor, Finstertorstraße, Rothenburger Straße (Südteil bis Einmündung Am Stockborn), Am Stockborn, Am Hirschwinkel, Hotherstraße, Uferstraße (Nordseite bis Einmündung Bergstraße)
Die Grenze des Geltungsbereichs „Innenstadt Ost, Innenstadt West und Südstadt“ umfasst das Gebiet zwischen:
Luthersteig, Friedhofstraße, Heilige Grabstraße (zwischen Einmündung Grüner Graben und Kummerau), Kummerau, Jahnstraße, Hohe Straße, Christoph-Lüders-Straße (beidseitig bis Einmündung Hilgerstraße), Christoph-Lüders-Straße Südseite (zwischen Hilgerstraße bis Einmündung Cottbuser Straße), Cottbuser Straße, Rauschwalder Straße (ohne Nordseite zwischen An der Weißen Mauer bis Reichenbacher Straße), Brautwiesenstraße, Lutherstraße, Melanchthonstraße (Ostteil bis Büchtemannstraße), Büchtemannstraße (Südteil bis Melanchthonstraße), Biesnitzer Straße (Ostteil bis Büchtemannstraße), Zittauer Straße (Nordteil bis Goethestraße), Goethestraße (Nordseite), Blockhausstraße, Dr.-Kahlbaum-Allee, Brückenstraße (einschließlich Heynestraße), Furtstraße, Am Stadtpark, Bolko-von-Hochberg-Straße, Uferstraße (Südteil bis Bergstraße), Grenze zum Bereich „Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“
– Änderungstext – ENDE –
Aus 2. wird 3.: Das beantragte Vorhaben ……
Aus 3. wird 4. und ff. ….
Die konkrete Formulierung der Leitlinien mit Begründung wird in die Anlage 2 entsprechend eingefügt und wird Beschlussbestandteil …